Pflegeleistungen
Unter ambulanter Altenpflege verstehen wir die Übernahme oder Unterstützung in der Grundpflege, ambulante Krankenpflege, hauswirtschaftliche Hilfe und Sicherung der Grundbedürfnisse. Bei Fragen zur Kostenübernahme durch Krankenkassen bzw. Pflegeversicherungen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung gemäß §92 SGB für häusliche Krankenpflege. Diese Richtlinie regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen, sowie die Zusammenarbeit der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, mit den die häusliche Pflege durchführenden ambulanten Pflegediensten und den Krankenhäusern.
Hilfe bei der Körperpflege, sowie beim An- und Ausziehen
Wir planen und bereiten ihre Mahlzeiten zu, zudem unterstützen wir Sie bei der täglichen Nahrungsaufnahme
Wir stellen sicher, dass alle relevanten Medikamente genommen werden und überwachen die Einnahme
Wir bieten den Service zur s.c. und i.m. Injektionsgabe vor Ort zu Hause
Die Vitalzeichenkontrolle bedeutet die Kontrolle der lebenswichtigen Körperfunktionen (Puls, Blutdruck, Blutzucker)
Anlegen und Wechseln von modernen Wundverbänden
Anlegen und Abnehmen von Kompressionsstrümpfen/ -verbänden
Weitere Behandlungsleistungen übernehmen wir selbstverständlich auch gerne. Sprechen Sie uns einfach an
Weitere Leistungen
Wir beraten Sie, wie Sie in Ihrem Haushalt mit Ihrer Pflegebedürftigkeit bzw. mit pflegebedürftig gewordenen Angehörigen umgehen können.
Bei Bedarf stellen wir fest, welche Hilfsmittel Sie benötigen und organisieren die Bereitstellung.
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen wie z.B.: Einkauf, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, wechseln und waschen der Wäsche und Beheizen der Wohnung.
Das Essen auf Rädern wird frisch zubereitet und warm ausgeliefert. Auf Wunsch wird es auch tiefgekühlt geliefert und bei Ihnen zu Hause erwärmt.
Alle Pflegebedürftigen, die eine Pflegestufe haben und Pflegegeld beziehen – also die Pflege selbst organisieren und keine Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen – müssen je nach Pflegestufe halbjährlich oder vierteljährlich eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst durchfähren lassen.
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Damit möchte die Pflegekasse sicherstellen, dass die Pflegepersonen pflegefachlich unterstützt werden und die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet ist. Auch diese Leistung übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie.
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Damit möchte die Pflegekasse sicherstellen, dass die Pflegepersonen pflegefachlich unterstützt werden und die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet ist. Auch diese Leistung übernehmen wir selbstverständlich gerne für Sie.